SAISONKARTEN-VERKAUF
Der Start zum Saisonkartenverkauf wird frühzeitig bekannt gegeben.
SAISONKARTEN (Foto erforderlich) | |||
Erwachsene | Junioren | Senioren | Kinder |
470,00 | 376,00 | 387,00 | 244,00 |
Nachweis des ständigen Wohnsitzes erforderlich! (z.B. mittels Ausweis)
WOCHENTAGS-SAISONKARTEN (Foto erforderlich)
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Erwachsene
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Jugendliche, Senioren | Kinder |
252,00 | 234,00 | 145,00 |
gültig von Mo bis Fr (ausgenommen in den Weihnachtsferien vom 25.12. bis 06.01.)
FAMILIEN-SAISONKARTEN (Foto erforderlich)
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2 Erwachsene + 1 Kind | 1 Erwachsener + 1 Kind |
1184,00 | 714,00 |
Alle weiteren Kinder fahren gratis; die Familienzusammengehörigkeit muss nachgewiesen werden.
(Es müssen die Ausweise aller Kinder sowie die Ausweise der Eltern vorgelegt werden.)
Sonderreglung zur Rückvergütung in der Wintersaison 2020/21
Wenn sämtliche Anlagen der Klostertaler Bergbahnen GmbH & Co. KG (Sonnenkopf) aufgrund der COVID-19-Pandemie behördlich oder mit Rücksicht auf die Gesundheit gesperrt werden, erhält der Besitzer eines Saisonskipasses eine Rückvergütung wie folgt:
Wurde die Saisonkarte an mehr als 20 Tagen genutzt, gebührt keine Rückvergütung.
Wurde die Saisonkarte an weniger als 20 Tagen genutzt, errechnet sich die Höhe der Rückvergütung nach der Anzahl der Sperrtage (ein „Sperrtag“ ist ein Tag, an dem sämtliche Anlagen am Ski Arlberg aufgrund der COVID-19-Pandemie behördlich oder mit Rücksicht auf die Gesundheit gesperrt sind) wie folgt:
Bei 15 Sperrtagen | keine Rückvergütung |
16 bis 42 Sperrtage | 10 % des Kaufpreises |
43 bis 51 Sperrtage | 20 % des Kaufpreises |
52 bis 61 Sperrtage | 30 % des Kaufpreises |
62 bis 70 Sperrtage | 40 % des Kaufpreises |
71 bis 88 Sperrtage | 50 % des Kaufpreises |
89 bis 102 Sperrtage | 60 % des Kaufpreises |
ab 103 Sperrtage | 70 % des Kaufpreises. |
Maßgeblich sind jeweils die in der Wintersaison, das ist der Zeitraum vom 01.01.2021 bis 18.4.2021, angefallenen Sperrtage (ein „Sperrtag“ ist ein Tag, an dem sämtliche Anlagen am Sonnenkopf aufgrund der COVID-19-Pandemie behördlich oder mit Rücksicht auf die Gesundheit gesperrt sind). Ein Tag, an dem Anlagen auch nur teilweise geöffnet sind, gilt nicht als Sperrtag. Der Anspruch auf Rückvergütung kann frühestens nach dem Ende der Wintersaison gestellt werden. Zur Ermittlung der Höhe der Rückvergütung wird die Anzahl der in der Wintersaison aufgrund der COVID-19-Pandemie angefallenen Sperrtage addiert. Eine Rückvergütung ist nur bei Vorlage des Originalskipasses möglich.
Der Anspruch ist bis spätestens 6 Monate nach dem Ende der Wintersaison 20/21 zu stellen. Nach Ablauf dieses Termins erlischt der Anspruch.
Sonderregelung für Inhaber Saisonskipässe Winter 2019/20: 10 % Rabatt auf den Saisonskipass 2020/21 derselben Tarifgruppe.
Die Tarifbedingungen, Preislisten und die behördlich genehmigten Beförderungsbedingungen sind Bestandteil des Beförderungsvertrags. Mit dem Kauf des Fahrausweises anerkennt der Fahrgast die nachstehenden Bestimmungen und verpflichtet sich dieselben einzuhalten. Die Mitglieder von „SKI ARLBERG" betreiben ihre jeweiligen Seilbahn- und Liftanlagen sowie Skipisten und Skirouten jeweils eigenverantwortlich und rechtlich selbstständig. Der Erwerb eines Fahrausweises für die Skigebiete der „SKI ARLBERG" berechtigt den Fahrgast zur Benützung der von „SKI ARLBERG" umfassten Skigebiete. Der konkrete Beförderungsvertrag kommt aber jeweils nur mit jener Seilbahn- bzw. Liftgesellschaft zustande, deren Anlagen sowie Skipisten und Skirouten der Gast gerade benützt. Die allfällige Haftung gegenüber den Fahrgästen, sei es aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus bzw. beim Betrieb und der Benützung der Seilbahn und Liftanlagen sowie Skipisten und Skirouten trifft daher ausschließlich jenes Seilbahn- bzw. Liftunternehmen, in dessen Skigebiet sich der Vorfall ereignet. Eine Haftung der übrigen Seilbahn- bzw. Liftgesellschaften von „SKI ARLBERG" besteht nicht.